Bedingungen für Gastgeber von Aktivitäten bei MITRA (Gastgeberbedingungen)
English version: Host Terms. Die deutsche und die englische Fassung sind gleichermaßen verbindlich; weichen sie voneinander ab, gilt die für dich günstigere Fassung.
Diese Gastgeberbedingungen regeln deine Nutzung von MITRA als Gastgeber. Die Regeln für Teilnehmende stehen in den Buchungsbedingungen. EU-Recht wird direkt im Text genannt; die deutschen Vorschriften stehen im Länderanhang (Teil B) neben der jeweiligen Klausel.
Begriffe
- MITRA / wir / uns — RS Community App UG (haftungsbeschränkt), Betreiberin der MITRA-App und der Website (24mitra.com) sowie der hier beschriebenen Vermittlungs- und Zahlungsinkassodienste.
- Gastgeber / du — ein Nutzer, der über MITRA eine Aktivität erstellt und anbietet.
- Teilnehmende — Nutzer, die einen Platz bei einer Aktivität buchen. Die Regeln für Teilnehmende stehen in den Buchungsbedingungen.
- Aktivität — eine reale 1:1-, Gruppen- oder öffentliche Aktivität, die ein Gastgeber erstellt. Eine kostenpflichtige Aktivität ist eine Aktivität, für die ein Ticketpreis verlangt wird.
- Ticketpreis — der Betrag, den der Gastgeber für einen Platz bei einer kostenpflichtigen Aktivität festlegt, einschließlich Umsatzsteuer, soweit der Gastgeber sie schuldet.
- Gastgebergebühr — die Provision von MITRA für jede Buchung, in der App angezeigt als „MITRA 5 %“ (Teil A §5).
- Kartengebühr — die Zahlungsabwicklungsgebühr, die Stripe für die Zahlung von Teilnehmenden berechnet; sie wird ohne Aufschlag an dich weitergegeben (Teil A §5). MITRA verlangt von Teilnehmenden keine Buchungsgebühr.
- Stripe — Stripe Payments Europe, Ltd. und verbundene Unternehmen, der lizenzierte Zahlungsdienstleister, den MITRA nutzt. Für die Zahlungsabwicklung gilt zusätzlich die Stripe Connected Account Vereinbarung, die der Gastgeber bei der Einrichtung akzeptiert.
- Auszahlung — die Überweisung des Nettoerlöses an den Gastgeber nach der Haltefrist.
- Haltefrist — der Zeitraum, in dem MITRA Mittel vor der Auszahlung einbehält (Teil A §6).
- Länderanhang — der für das Land des Gastgebers geltende Abschnitt in Teil B.
A1. Vertragsparteien und was MITRA ist (und was nicht)
1.1 MITRA vermittelt und nimmt Zahlungen entgegen — MITRA ist nicht Veranstalter. MITRA betreibt eine Online-Plattform, über die Teilnehmende Aktivitäten von Gastgebern finden und buchen können, und nimmt die Zahlungen für diese Buchungen entgegen. Der Gastgeber ist Veranstalter und alleiniger Anbieter der Aktivität. Der Vertrag über die Aktivität selbst kommt direkt zwischen Gastgeber und Teilnehmenden zustande. MITRA ist nicht Partei dieses Vertrags, organisiert, führt, beaufsichtigt oder prüft die Aktivität nicht und gibt dafür keine Zusage. (Plattform-/Vermittlerstatus: Digital Services Act, Verordnung (EU) 2022/2065 („DSA“); Pflichten von Online-Marktplätzen gemäß Länderanhang.)
1.2 Online-Marktplatz. MITRA ist ein „Online-Marktplatz“, also eine Plattform, über die Verbraucher Fernabsatzverträge mit Anbietern schließen können. MITRA hat deshalb gegenüber Teilnehmenden bestimmte Informationspflichten (Ranking, Unternehmerstatus, Verteilung der Pflichten), die im Länderanhang stehen; an §1.1 ändert das nichts.
1.3 Zahlungsinkasso. MITRA nimmt (über Stripe) die Zahlung der Teilnehmenden entgegen, verwahrt die Mittel und zahlt sie nach der Haltefrist an den Gastgeber aus. Wie MITRA das Geld entgegennimmt — als offen auftretender Inkassobevollmächtigter des Gastgebers oder als Merchant of Record — ergibt sich aus dem Länderanhang und der Stripe-Connect-Konfiguration. Unabhängig davon wird MITRA dadurch nicht Anbieter der Aktivität.
1.4 Kein Arbeitsverhältnis, keine Partnerschaft. Diese Bedingungen begründen kein Arbeitsverhältnis, keine Vertretung (über das begrenzte Zahlungsinkasso nach §1.3 hinaus), keine Gesellschaft und kein Joint Venture zwischen MITRA und dem Gastgeber.
A2. Voraussetzungen und Konto
2.1 Du musst mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein.
2.2 Deine Angaben zu dir und deinen Aktivitäten müssen richtig, aktuell und vollständig sein; halte sie auf dem neuesten Stand.
2.3 Stripe-Einrichtung vor dem Verkauf. Um eine kostenpflichtige Aktivität zu veröffentlichen, musst du die Einrichtung bei Stripe Connect abschließen, und dein verbundenes Konto muss AKTIV sein (Identität geprüft; Zahlungen und Auszahlungen freigeschaltet). Solange dein Stripe-Konto eingeschränkt, in Prüfung oder deaktiviert ist, kannst du keine kostenpflichtige Aktivität veröffentlichen, und MITRA gibt keine Auszahlungen frei. Du akzeptierst die Stripe Connected Account Vereinbarung als Voraussetzung für Auszahlungen.
2.4 Du bist für die Sicherheit deines Kontos und für alles verantwortlich, was darüber geschieht.
A3. Unternehmer oder Privatperson — verpflichtende Selbsterklärung
3.1 Bevor du eine kostenpflichtige Aktivität anbieten kannst, musst du erklären, ob du als Unternehmer (beruflich oder gewerblich) oder als Privatperson handelst. MITRA verlässt sich auf deine Erklärung und zeigt sie Teilnehmenden an, weil ihr Verbraucherschutz dir gegenüber davon abhängt. (Transparenzpflicht von Online-Marktplätzen — siehe Länderanhang; Ursprung: Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/2161.)
3.2 Wenn du dich als Unternehmer erklärst: Du bist im Vertrag zwischen Gastgeber und Teilnehmenden der Unternehmer. Du musst alle Pflichten zu Verbraucherschutz, vorvertraglichen Informationen, Gewährleistung, Preisangaben und Impressum erfüllen, die im Markt der Teilnehmenden für dich gelten, und MITRA die Angaben zur Unternehmeridentität geben, die MITRA anzeigen muss.
3.3 Wenn du dich als Privatperson erklärst: MITRA informiert Teilnehmende, dass die Verbraucherschutzvorschriften für Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern für deine Aktivität nicht gelten. Du bleibst vollständig an diese Gastgeberbedingungen und an das Gesetz gebunden.
3.4 Deine Bezeichnung geht dem Gesetz nicht vor. Wenn du nach Art, Häufigkeit oder Umfang deiner Aktivitäten rechtlich Unternehmer bist, wirst du unabhängig von deiner Erklärung als Unternehmer behandelt. MITRA kann dich neu einstufen, Nachweise verlangen und kostenpflichtige Aktivitäten bis zur Klärung aussetzen. Die steuerlichen Meldepflichten (Teil A §16) gelten für Unternehmer und Privatpersonen gleichermaßen.
A4. Pflichten des Gastgebers — du führst die Aktivität in eigener Verantwortung durch
4.1 Du allein bist für Planung, Durchführung und Aufsicht jeder Aktivität verantwortlich, die du anbietest, einschließlich ihrer Sicherheit, Qualität und Rechtmäßigkeit.
4.2 Du musst auf eigene Kosten und eigenes Risiko: jede Genehmigung, Erlaubnis, Anmeldung und Zustimmung Dritter einholen, die die Aktivität braucht (z. B. Erlaubnis des Veranstaltungsorts, Versammlungs-, Lebensmittelhygiene-, Ausschank-, Musik-/Urheberrechtsfragen, Qualifikationen als Guide oder Trainer); alle Sicherheits-, Hygiene-, Barrierefreiheits- und Branchenvorschriften einhalten; und eine angemessene Haftpflichtversicherung haben, wo das Risiko der Aktivität es erfordert.
4.3 Die Inhalte deiner Aktivität (Titel, Beschreibung, Bilder, Ort, Voraussetzungen) müssen richtig, rechtmäßig, nicht irreführend und frei von Rechtsverletzungen sein und dem entsprechen, was du tatsächlich anbietest. Du darfst MITRA nicht als Veranstalter darstellen und nicht den Eindruck erwecken, MITRA unterstütze oder führe deine Aktivität durch.
4.4 Du musst jede angenommene Buchung einhalten, die Aktivität wie beschrieben durchführen und Teilnehmende fair und sicher behandeln. Wenn du etwas ändern oder absagen musst, gilt §A7.
4.5 Du bist für deine eigenen Steuern auf deine Erlöse verantwortlich (Einkommensteuer und, soweit du sie schuldest, Umsatzsteuer auf den Ticketpreis). MITRA berechnet, erhebt oder führt deine Umsatzsteuer nicht ab, sofern der Länderanhang nicht ausdrücklich etwas anderes sagt.
4.6 Eine veröffentlichte Aktivität ändern. Titel, Beschreibung, Foto, Leistungsumfang und Ticketpreis kannst du jederzeit ändern, auch nachdem schon gebucht wurde. Eine Preisänderung gilt nur für spätere Buchungen: Wer bereits gebucht hat, behält den gezahlten Preis, wird nicht erneut belastet und bekommt keine Differenz erstattet; der neue Preis muss zwischen 2 € und 1.000 € pro Platz liegen, und eine kostenpflichtige Aktivität mit Buchung kann nicht kostenlos gemacht werden. Datum, Startzeit und Ort können nicht mehr geändert werden, sobald jemand gebucht hat — um sie zu ändern, sag die Aktivität ab (alle bekommen alles zurück, §A7.1) und veröffentliche sie neu. Plätze kannst du jederzeit hinzufügen und nur bis zur Zahl der bereits vergebenen Plätze reduzieren.
A5. Gastgebergebühr, Kartengebühr und was du erhältst
5.1 Teilnehmende zahlen nur den Ticketpreis. MITRA schlägt nichts auf. Gastgebergebühr und Kartengebühr werden aus dem Ticketpreis bezahlt und von deiner Auszahlung abgezogen.
5.2 Gastgebergebühr. Für jede Buchung einer kostenpflichtigen Aktivität verlangt MITRA eine Gastgebergebühr von 5 % des Ticketbetrags der Buchung (Ticketpreis × gebuchte Plätze), mindestens 0,30 € pro Buchung, ohne Höchstbetrag. Die Gastgebergebühr enthält Umsatzsteuer, soweit MITRA sie schuldet (Länderanhang).
5.3 Kartengebühr. Stripe berechnet für jede Kartenzahlung eine Abwicklungsgebühr. MITRA gibt die Gebühr, die Stripe für die jeweilige Buchung tatsächlich berechnet hat, ohne Aufschlag an dich weiter; MITRA verdient daran nichts und trägt sie nicht, außer in den Erstattungsfällen in §A7. Die Höhe hängt von der Karte der Teilnehmenden ab: Für Standardkarten aus dem EWR beträgt sie derzeit 1,5 % + 0,25 € pro Zahlung; Premium-Karten, Karten aus dem Vereinigten Königreich und Karten von außerhalb des EWR kosten mehr (es gilt die aktuelle Preisliste von Stripe).
5.4 Was du pro Buchung erhältst = Ticketbetrag − Kartengebühr − Gastgebergebühr. Vor dem Veröffentlichen zeigt dir die App eine Schätzung auf Basis des Satzes für Standardkarten aus dem EWR, gekennzeichnet mit „ca.“. Nach jeder Buchung erscheint der genaue Betrag in deiner Übersicht, sobald Stripe die Kartengebühr gemeldet hat. Auszahlungen werden immer mit der tatsächlichen Kartengebühr berechnet, nie mit der Schätzung.
5.5 Rechenbeispiele (eine Buchung, Standardkarte aus dem EWR; vor etwaigen Erstattungen/Rückbuchungen):
| Ticketbetrag | Kartengebühr (Standardkarte EWR) | Gastgebergebühr | Du erhältst |
|---|---|---|---|
| 2,00 € | 0,28 € | 0,30 € (Minimum) | 1,42 € |
| 8,99 € | 0,38 € | 0,45 € | 8,16 € |
| 10,00 € | 0,40 € | 0,50 € | 9,10 € |
| 30,00 € (3 × 10,00 €) | 0,70 € | 1,50 € | 27,80 € |
| 50,00 € | 1,00 € | 2,50 € | 46,50 € |
| 100,00 € | 1,75 € | 5,00 € | 93,25 € |
5.6 Die Gastgebergebühr ist die Vergütung für den Vermittlungs- und Zahlungsinkassodienst von MITRA. Soweit MITRA auf die Gastgebergebühr Umsatzsteuer schuldet, steht die umsatzsteuerliche Behandlung im Länderanhang. MITRA kann die Gastgebergebühr mit Wirkung für die Zukunft nach Ankündigung gemäß §A15 ändern; Änderungen gelten nie für bereits angenommene Buchungen. Buchungen nach dem früheren Gebührenmodell (mit Buchungsgebühr für Teilnehmende) behalten die Gastgebergebühr dieses Modells (5 %, mindestens 0,50 €, höchstens 10,00 €) und werden ohne Abzug einer Kartengebühr ausgezahlt.
A6. Zahlungen, Geldfluss, Auszahlung und Haltefrist
6.1 Teilnehmende zahlen den Ticketpreis (× gebuchte Plätze) bei der Buchung — es kommt nichts hinzu. MITRA nimmt die Mittel entgegen, verwahrt sie über sein Stripe-Guthaben und zahlt sie nicht sofort aus.
6.2 Haltefrist. MITRA gibt deinen Nettoerlös (Ticketbetrag − Kartengebühr − Gastgebergebühr, siehe §A5, abzüglich etwaiger Erstattungen/Korrekturen) nach der Aktivität frei, und zwar im ersten täglichen Auszahlungslauf (9:00 Uhr Berliner Zeit), nachdem 49 Stunden seit dem Ende der Aktivität vergangen sind — das 48-stündige Meldefenster plus eine Stunde. Diese Frist gilt für alle Gastgeber gleich.
6.3 MITRA kann Mittel zurückhalten, länger zurückhalten oder aus den einbehaltenen Mitteln erstatten, wenn: Teilnehmende innerhalb des Meldefensters ein Problem melden (§A7.5 und Buchungsbedingungen); eine Zahlung bestritten oder zurückgebucht wird; MITRA begründet Betrug, nicht autorisierte Zahlungen, verbotenes oder gefährliches Verhalten oder einen Verstoß gegen diese Bedingungen vermutet; oder ein Gesetz, ein Gericht oder eine Regel der Kartennetzwerke es verlangt. MITRA handelt verhältnismäßig und gibt dir, wo diese Bedingungen oder das Gesetz es verlangen, eine Begründung (§A11).
6.4 Der Auszahlungszeitpunkt hängt außerdem von der Verarbeitung durch Stripe und davon ab, dass dein Konto in Ordnung ist (§A2.3). MITRA zahlt keine Zinsen auf einbehaltene Mittel.
6.5 Kartengebühren müssen feststehen. Die Auszahlung für eine Aktivität erfolgt, sobald Stripe die Kartengebühr jeder Buchung dieser Aktivität gemeldet hat. Ist eine Kartengebühr 24 Stunden nach Fälligkeit der Auszahlung noch unbekannt, hält MITRA die Auszahlung an, prüft sie und zahlt sie in einem späteren Lauf aus.
A7. Absagen und Erstattungen
7.1 Du sagst die Aktivität ab → alle Teilnehmenden bekommen alles zurück. Wenn du eine Aktivität absagst (oder nicht durchführst), erhält jeder betroffene Teilnehmende eine vollständige Erstattung von allem, was er gezahlt hat — auch wer schon weniger als 48 Stunden vor Beginn storniert hatte. Du erhältst für diese Aktivität keine Erlöse, MITRA berechnet auf erstattete Buchungen keine Gastgebergebühr, und MITRA trägt die Kartengebühr.
7.2 Du entfernst Teilnehmende, die du angenommen hattest → sie bekommen alles zurück (alles, was sie gezahlt haben; MITRA trägt die Kartengebühr). Wenn Teilnehmende gegen diese Bedingungen oder das Gesetz verstoßen, melde das an MITRA (§A11, §A13.3).
7.3 Stornierungen durch Teilnehmende richten sich nach der Erstattungsübersicht der Buchungsbedingungen: 48 Stunden oder mehr vor Beginn → Teilnehmende bekommen den Ticketpreis abzüglich der Kartengebühr für ihre Zahlung zurück; weniger als 48 Stunden vor Beginn → keine Erstattung. Für einen Platz, den Teilnehmende wirksam mit Erstattung storniert haben, wirst du nicht bezahlt, und es wird keine Gastgebergebühr berechnet. Der einbehaltene Ticketpreis entspricht dem Platz, den du reserviert und freigehalten hast; weisen Teilnehmende nach, dass du Aufwendungen erspart hast oder dir kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, kann MITRA ihn aus den einbehaltenen Mitteln entsprechend verringern (§ 309 Nr. 5 / § 648 S. 2 BGB).
7.4 Wiederholte oder kurzfristige Absagen durch Gastgeber schaden Teilnehmenden und der Plattform und sind ein Grund für Sperrung oder Kündigung (§A11).
7.5 Gemeldete Probleme. Melden Teilnehmende innerhalb des Meldefensters, dass die Aktivität nicht stattgefunden hat oder wesentlich von ihrer Beschreibung abwich, kann MITRA die betreffenden Mittel zurückhalten und nach fairer Prüfung aus diesen Mitteln erstatten (§6.3); die Teilnehmenden bekommen dann alles zurück, was sie gezahlt haben, und MITRA trägt die Kartengebühr. Das betrifft nur die Verwaltung der einbehaltenen Zahlung; MITRA wird dadurch nicht zum Richter über die Qualität der Aktivität wie ein Veranstalter, und der Vertrag zwischen Gastgeber und Teilnehmenden bleibt unberührt.
7.6 Ausgebucht. Geht die Zahlung von Teilnehmenden ein, nachdem der letzte Platz vergeben war, bekommen sie alles zurück, und MITRA trägt die Kartengebühr; für diese Zahlung wirst du nicht bezahlt.
A8. Rückbuchungen, Stornierungen von Zahlungen und negative Salden
8.1 Eine Rückbuchung (Chargeback) ist die Rückabwicklung einer Zahlung durch den Kartenherausgeber der Teilnehmenden. Du bist finanziell verantwortlich für Rückbuchungen und Erstattungen, die auf deine Aktivität oder dein Verhalten zurückgehen.
8.2 Kommt es nach deiner Auszahlung zu einer Rückbuchung, Erstattung oder Stornierung, kann MITRA die entsprechende Auszahlung rückgängig machen, dein MITRA-/Stripe-Guthaben belasten, mit aktuellen oder künftigen Auszahlungen verrechnen und/oder dir den Fehlbetrag in Rechnung stellen. Rückbuchungsgebühren der Kartennetzwerke, die MITRA belastet werden, können an dich weitergegeben werden, wenn du verantwortlich bist.
8.3 Negativer Saldo. Reicht dein Guthaben nicht aus, musst du den Fehlbetrag innerhalb der von MITRA genannten Frist ausgleichen. Bis dahin kann MITRA Auszahlungen zurückhalten, die Rückforderung negativer Salden über Stripe nutzen und nach Ankündigung rechtmäßige Inkassomaßnahmen ergreifen. MITRA kann eine fortlaufende Reserve einbehalten, wenn dein Risikoprofil es rechtfertigt.
8.4 Du musst bei der Abwehr von Rückbuchungen und Streitfällen mitwirken und Nachweise liefern.
8.5 Wird dir nach deiner Auszahlung eine Rückbuchung belastet, informiert MITRA dich per E-Mail. Entscheidet der Kartenherausgeber den Streitfall später zu Gunsten von MITRA, zahlt MITRA dir den Betrag wieder aus.
A9. Haftung — wer wofür verantwortlich ist
9.1 Der Gastgeber trägt das Risiko der Aktivität. Als Veranstalter und Anbieter bist du für alles verantwortlich, was bei, im Umfeld oder wegen deiner Aktivität geschieht — Sicherheit, Verhalten, Verletzungen, Verluste oder Schäden von Teilnehmenden oder Dritten und alle daraus entstehenden Ansprüche. Du stellst MITRA von Ansprüchen Dritter frei, die aus deiner Aktivität oder deinem Verstoß entstehen, soweit das Gesetz es zulässt.
9.2 Haftungsausschluss von MITRA für die Aktivität. MITRA organisiert, führt, beaufsichtigt oder versichert keine Aktivitäten und schließt jede Haftung für die Aktivitäten selbst und für alles, was bei ihnen geschieht, aus, soweit das anwendbare Recht dies erlaubt.
9.3 Die eigenen Dienste von MITRA. MITRA ist nur für seine eigene Plattform und seinen Zahlungsinkassodienst verantwortlich, und nur in den Grenzen des anwendbaren Rechts. Die zwingende gesetzliche Haftung wird nicht ausgeschlossen — insbesondere die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden Regeln. Die genaue, wirksame Haftungsregelung steht im Länderanhang, weil Haftungsbegrenzungen in AGB in jedem Land anders kontrolliert werden (in Deutschland durch die AGB-Kontrolle).
9.4 Nichts in diesem Abschnitt schränkt unabdingbare Rechte von Teilnehmenden ein oder den Schutz zwingender Vorschriften des Wohnsitzstaates, den Verbrauchern Art. 6 der Rom-I-Verordnung (EU) 593/2008 erhält.
A10. Transparenz des Rankings
10.1 Wo MITRA Aktivitäten reiht, sortiert oder empfiehlt, legt es die wichtigsten Parameter für das Ranking und ihre relative Gewichtung in seinen Hilfeinhalten oder in der App offen. (P2B-Verordnung (EU) 2019/1150, Art. 5; für die Anzeige gegenüber Verbrauchern die Marktplatzpflicht im Länderanhang.) Wichtige Parameter sind derzeit die Passung zu den angegebenen Interessen der Teilnehmenden, Art und Kategorie der Aktivität, räumliche und zeitliche Nähe sowie Vollständigkeit und Qualität des Eintrags — nicht Zahlungen für ein besseres Ranking. MITRA bietet kein bezahltes Ranking an; sollte sich das ändern, werden dieser Abschnitt und die Offenlegung vorher angepasst.
A11. Einschränkung, Sperrung und Kündigung
11.1 Durch MITRA. MITRA kann deinen Zugang oder einen Eintrag einschränken, sperren, herabstufen oder beenden, wenn du gegen diese Bedingungen oder das Gesetz verstößt, rechtliche, Sicherheits-, Zahlungs- oder Reputationsrisiken schaffst oder ein Gesetz, eine Behörde, ein Gericht oder eine Regel der Kartennetzwerke es verlangt.
11.2 Begründung. Wenn MITRA den Dienst für kostenpflichtige Aktivitäten eines bestimmten Gastgebers einschränkt oder sperrt, erhältst du eine Begründung, es sei denn, eine gesetzliche Pflicht oder ein nachweisbarer Grund (z. B. Betrug, Rechtswidrigkeit) steht dem entgegen. Bei einer Beendigung des Dienstes kündigt MITRA mindestens 30 Tage vorher mit Begründung in Textform an (z. B. E-Mail oder Nachricht in der App), außer wenn eine gesetzliche Pflicht, eine Anforderung der Kartennetzwerke oder wiederholte oder schwere Verstöße ein kürzeres oder sofortiges Handeln rechtfertigen. Begründungen und Sperrmitteilungen ergehen ebenfalls in Textform. (P2B-Verordnung (EU) 2019/1150, Art. 4; Form: § 309 Nr. 13, § 126b BGB.)
11.3 Durch dich. Du kannst MITRA jederzeit nicht mehr nutzen und dein Konto durch Erklärung in Textform schließen (in der App oder per E-Mail); MITRA verlangt keine strengere Form. Pflichten, die ihrer Natur nach fortbestehen — Durchführung bereits angenommener Buchungen (oder deren Erstattung), Haftung für Rückbuchungen und negative Salden, Freistellungen und Aufbewahrung — gelten nach der Schließung weiter.
A12. Beschwerden und Streitigkeiten (P2B)
12.1 MITRA bietet einen Support-Kontakt für Anliegen von Gastgebern und bemüht sich, Beschwerden fair und zügig zu bearbeiten.
12.2 Status als kleines Unternehmen — Transparenz. MITRA ist ein kleines Unternehmen im Sinne des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG. Es ist deshalb von der Pflicht befreit, ein förmliches internes Beschwerdemanagement zu betreiben (P2B Art. 11 Abs. 5) und Mediatoren zu benennen (P2B Art. 12 Abs. 7). MITRA bietet dennoch freiwillig den Support-Weg nach §12.1 an. Diese Befreiung wird offen genannt, damit Gastgeber ihre Stellung nach der P2B-Verordnung kennen; Art. 4 (Sperrung/Kündigung) und Art. 5 (Ranking) gelten unabhängig von der Größe. Ist MITRA kein kleines Unternehmen mehr, setzt es Art. 11–12 um und passt diesen Abschnitt an.
A13. Inhalte, geistiges Eigentum und Verhalten
13.1 Die Inhalte deines Eintrags bleiben deine. Du räumst MITRA eine weltweite, nicht ausschließliche, unentgeltliche Lizenz ein, deine Aktivitätsinhalte zu hosten, anzuzeigen, zu vervielfältigen, für die Darstellung anzupassen und zu bewerben, um die Plattform zu betreiben und zu vermarkten. Die Lizenz endet, wenn du die Inhalte entfernst, mit Ausnahme von Kopien, die aus rechtlichen Gründen, für Sicherungen oder zur Aufbewahrung nötig sind.
13.2 Du darfst nichts anbieten oder bewerben, was rechtswidrig, gefährlich, betrügerisch, hasserfüllt, diskriminierend, auf sexuelle Dienstleistungen ausgerichtet oder nach den Community- und Sicherheitsregeln von MITRA verboten ist. MITRA setzt auf gemeinsames Handeln und echte menschliche Begegnung, ist keine Dating- oder Erotikplattform und setzt das durch.
13.3 Melde- und Abhilfeverfahren. MITRA betreibt ein Melde- und Abhilfeverfahren und kann rechtswidrige oder gegen diese Bedingungen verstoßende Inhalte entfernen oder Einträge deaktivieren; betroffene Gastgeber erhalten, wo erforderlich, eine Begründung. (DSA, Verordnung (EU) 2022/2065, Art. 16 und Art. 17.)
13.4 Bewertungen. Teilnehmende können deine Aktivität nach ihrem Ende bewerten. Nur Teilnehmende, die gebucht und teilgenommen haben, können bewerten; so stellt MITRA die Echtheit der Bewertungen sicher und nennt das überall, wo Bewertungen erscheinen. Du darfst keine gefälschten oder irreführenden Bewertungen erstellen, kaufen, erbitten oder vergüten und keine Bewertungen von Personen, die nicht teilgenommen haben. (Deutsche Grundlage: § 5b Abs. 3 UWG; § 3 Abs. 3 i. V. m. Anhang UWG.)
A14. Datenschutz
14.1 MITRA und der Gastgeber sind jeweils eigenständig Verantwortliche für die personenbezogenen Daten, über deren Zwecke sie entscheiden. MITRA verantwortet Plattform-, Konto- und Zahlungsdaten; der Gastgeber verantwortet die personenbezogenen Daten von Teilnehmenden, die er zur Durchführung seiner Aktivität erhält (Namen, Kontakt, Anwesenheit), und muss sie rechtmäßig, nur zur Durchführung der Aktivität und im Einklang mit der DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) verarbeiten. Der Gastgeber darf Daten von Teilnehmenden ohne eigene Rechtsgrundlage nicht für andere Zwecke nutzen (z. B. unerwünschte Werbung).
14.2 Zahlungsdaten verarbeitet Stripe nach eigenen Bedingungen; Stripe handelt je nach Fall als Auftragsverarbeiter und/oder als eigenständig Verantwortlicher.
14.3 Wie MITRA Daten von Gastgebern und Teilnehmenden verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (Teil A §16 und Länderanhang) gehen der Löschung vor, soweit sie gelten (Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO).
A15. Transparenz und Änderungen dieser Bedingungen
15.1 Diese Bedingungen sind in klarer, verständlicher Sprache abgefasst und vor und während deiner Nutzung von MITRA zugänglich. (DSA Art. 14; P2B Art. 3.)
15.2 MITRA kann diese Bedingungen ändern. Änderungen der Gastgeberbedingungen kündigt MITRA mindestens 15 Tage vor ihrem Inkrafttreten an (länger, wenn du mehr Zeit zur Anpassung brauchst), außer eine Änderung muss früher wirksam werden, um eine gesetzliche oder sicherheitsbezogene Pflicht zu erfüllen. (P2B Art. 3 Abs. 2.) Wenn du nach dem Inkrafttreten weiter Aktivitäten anbietest, gilt die Änderung als angenommen; du kannst vorher kündigen.
15.3 Frühere Fassungen. Jede Fassung bleibt unter einer eigenen Adresse abrufbar (auf Englisch): 2026-10-02 · 2026-10-01.
A16. Steuerliche Meldepflichten von Plattformen
16.1 MITRA unterliegt, soweit anwendbar, den steuerlichen Meldepflichten für Plattformbetreiber (in der EU nach der DAC7-Regelung; in Deutschland nach dem PStTG — siehe Anhang B-DE). Dazu erhebt und prüft MITRA Identifikations- und Finanzdaten von Gastgebern und meldet meldepflichtige Gastgeber und ihre Erlöse fristgerecht an die zuständige Steuerbehörde.
16.2 Du musst MITRA die dafür nötigen Angaben machen (Identität, Steuer-IDs, Unternehmens-/Registerangaben) und sie aktuell halten. MITRA kann Auszahlungen zurückhalten oder kostenpflichtige Aktivitäten aussetzen, wenn Pflichtangaben fehlen, soweit die Melderegeln das erlauben.
16.3 Keine Kleinanbieter-Ausnahme für Dienstleistungen. Die Bagatellgrenze der Melderegeln gilt nur für den Verkauf von Waren; sie befreit Gastgeber, die Dienstleistungen bzw. Aktivitäten anbieten, nicht. Rechne damit, dass du gemeldet wirst, sobald du die Meldevoraussetzungen erfüllst, auch wenn du nur wenige Aktivitäten anbietest.
A17. Sonstiges
17.1 Abtretung. Du darfst diese Bedingungen nicht ohne Zustimmung von MITRA übertragen. MITRA darf sie auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen.
17.2 Salvatorische Klausel. Ist eine Klausel unwirksam, bleibt der Rest wirksam; an die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die nächstliegende wirksame Regelung.
17.3 Gesamte Vereinbarung. Diese Bedingungen (mit dem jeweiligen Anhang, den Buchungsbedingungen, der Datenschutzerklärung und den Stripe-Vereinbarungen) sind die gesamte Vereinbarung zwischen dir und MITRA über die Tätigkeit als Gastgeber.
17.4 Mitteilungen. MITRA kann dich in Textform informieren — in der App oder per E-Mail an deine registrierte Adresse —, und Textform genügt für deine Erklärungen gegenüber MITRA; keine Seite verlangt eine strengere Form. (§ 309 Nr. 13, § 126b BGB.)
17.5 Sprache. Die Vertragssprachen stehen im Länderanhang.
A18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht und zuständige Gerichte ergeben sich aus dem jeweiligen Länderanhang (Teil B). Wenn du als Privatperson/Verbraucher mit Wohnsitz im EWR handelst, bleibt der Schutz der zwingenden Vorschriften deines Wohnsitzstaates unabhängig vom gewählten Recht erhalten (Rom-I-Verordnung (EU) 593/2008, Art. 6), und die Gerichtsstandsregeln für Verbraucher können dir erlauben, an deinem Wohnsitz zu klagen oder verklagt zu werden (Brüssel-Ia-Verordnung (EU) 1215/2012).
Anhang B-DE — Deutschland (in Kraft)
Anwendbares Recht: Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Gastgeber, die als Verbraucher mit Wohnsitz in einem anderen EWR-Staat handeln, bleibt deren heimischer zwingender Schutz nach Art. 6 Rom-I-Verordnung erhalten.
Zuständige Gerichte: Für Gastgeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Für alle anderen Gastgeber gelten die gesetzlichen Regeln. (§ 38 ZPO.)
Vertragssprachen: Deutsch und Englisch. Beide Fassungen sind gleichermaßen verbindlich; weichen sie voneinander ab, gilt die für dich günstigere Fassung.
Zuordnung der Vorschriften — wie Teil A im deutschen Recht verankert ist:
| Klausel in Teil A | Deutsche Rechtsgrundlage |
|---|---|
| §A1 Plattform/Vermittler; nicht Veranstalter | Vermittler-/Marktplatzbegriff, § 312l BGB (Betreiber eines Online-Marktplatzes) + Art. 246d EGBGB; DSA, VO (EU) 2022/2065 |
| §A1.2 / §A3 Marktplatz- und Unternehmerstatus-Angaben | § 312l BGB i. V. m. Art. 246d § 1 EGBGB — MITRA muss Verbraucher informieren über: die Hauptparameter des Rankings (Nr. 1); ob der Anbieter nach seiner Erklärung Unternehmer ist (Nr. 4); dass Verbraucherschutzvorschriften nicht gelten, wenn der Anbieter kein Unternehmer ist (Nr. 5); und wie die vertraglichen Pflichten verteilt sind und dass daraus kein direkter Anspruch gegen MITRA entsteht (Nr. 6) |
| §A1.3 Zahlungsinkasso / Merchant of Record | Zahlungsdienste unter der Lizenz von Stripe (ZAG); Konfiguration als offener Inkassobevollmächtigter oder als Merchant of Record; § 3 Abs. 11a UStG (Dienstleistungskommission) kann anwendbar sein |
| §A2 vorvertragliche und E-Commerce-Pflichten | § 312i, § 312j BGB (Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr, einschließlich Button-Lösung, siehe Buchungsbedingungen); Art. 246c EGBGB |
| §A5 Umsatzsteuer auf die Gastgebergebühr | UStG. Die umsatzsteuerliche Behandlung der Gastgebergebühr richtet sich nach dem Status von MITRA nach dem UStG; schuldet MITRA Umsatzsteuer, wird sie auf der entsprechenden Rechnung ausgewiesen |
| §A9.3 Haftungsbegrenzung | §§ 305–310, 307, 309 Nr. 7 BGB (AGB-Kontrolle): kein Ausschluss bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit; bei einfacher Fahrlässigkeit kann die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt werden; ProdHaftG bleibt unberührt |
| §A10 Ranking (gegenüber Verbrauchern) | Art. 246d § 1 Nr. 1 EGBGB (Hauptparameter des Rankings) |
| §A11 Sperrung/Kündigung | P2B-VO (EU) 2019/1150, Art. 4 (unmittelbar anwendbar) |
| §A13.3 Melde- und Abhilfeverfahren | DSA Art. 16–17 (unmittelbar anwendbar) |
| §A16 steuerliche Meldepflichten | Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) zur Umsetzung von DAC7. Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bis 31. Januar für das Vorjahr. Aktivitäten von Gastgebern sind „persönliche Dienstleistungen“; die Ausnahme für freigestellte Anbieter (30 Transaktionen / 2.000 €) gilt nur für den Verkauf von Waren und damit nicht für Gastgeber von Dienstleistungen. Bußgelder bis 30.000 € (fehlende/verspätete Meldung) bzw. bis 50.000 € (sonstige Verstöße) |
| Aufbewahrung | § 147 AO, § 257 HGB, § 14b UStG: Buchungsbelege und Rechnungen 8 Jahre (seit 2025); Handelsbücher, Jahresabschlüsse, Inventare 10 Jahre; sonstige Unterlagen 6 Jahre — gehen der Löschung nach DSGVO vor (Art. 17 Abs. 3 lit. b) |
| §A7.3 Erstattung / Pauschalierung | § 309 Nr. 5 BGB für Gastgeber, die Verbraucher sind; § 307 BGB (mit § 309 Nr. 5 als starkem Indiz) für unternehmerische Gastgeber; Anrechnung ersparter Aufwendungen über § 648 S. 2 BGB |
| §A11 / §A17.4 Form der Erklärungen (Textform) | § 309 Nr. 13, § 126b BGB — keine strengere Form als Textform für Erklärungen von Nutzern (Gastgeber als Verbraucher); § 307 BGB für unternehmerische Gastgeber |
| §A13.4 Echtheit von Bewertungen | § 5b Abs. 3 UWG; § 3 Abs. 3 i. V. m. Anhang UWG (keine gefälschten Bewertungen) |
| Anbieterkennzeichnung (MITRA) | § 5 DDG — siehe Impressum |
| Preisangaben (gegenüber Verbrauchern) | PAngV (Gesamtpreis) — siehe Buchungsbedingungen |
Umsatzsteuerstatus (DE): Die umsatzsteuerliche Behandlung der Gastgebergebühr richtet sich nach dem Status von MITRA nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz (UStG). Für die eigene Umsatzsteuer auf den Ticketpreis ist der Gastgeber verantwortlich.
Pflichtangaben: Impressum von MITRA nach § 5 DDG; Marktplatzangaben nach Art. 246d EGBGB gegenüber Teilnehmenden; Gastgeber, die Unternehmer sind, müssen ihre eigene Anbieterkennzeichnung bzw. Unternehmerangaben bereitstellen.
MITRA Gastgeberbedingungen — Version 2026-10-12. Zuletzt aktualisiert am 12. Oktober 2026.
Betrieben von der RS Community App UG (haftungsbeschränkt), Amtsgericht Charlottenburg, HRB 279209 B. Geschäftsführer: Raul-Andrei Simea. Kontakt: contact@24mitra.com. Alle Anbieterangaben stehen im Impressum.
Siehe auch die Buchungsbedingungen (für Teilnehmende).